Praxisbeispiele

Strafrecht

Das Fahrverbot für alle kommt

Neben dem möglichen Dieselfahrverbot bedroht Autofahrer ab dem 1. Januar 2018 eine neue Art des Fahrverbots. Denn, wie der Bundestag am 22.06.2017 beschloss, wird das Fahrverbot als Nebenstrafe für alle Delikte demnächst kommen. Diese Entwicklung, die sich bereits seit dem Jahr 2016 absehen lässt, hat es in diesem Jahr durch die gesetzgeberischen Instanzen geschafft und muss nun nur noch vom Bundespräsidenten bestätigt werden.

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Vertragswidrige Mittelverwendung öffentlicher Fördermittel

Im Rahmen einer Standortverlagerung hatte das ostdeutsche Unternehmen öffentliche Fördermittel erhalten. Entgegen der Prüfungen durch die begleitende Hausbank kam die nachträgliche Kontrolle durch den Rechnungshof schnell auf eine teilweise vertragswidrige Mittelverwendung. Eine Feststellung, die schon bei der Beantragung hätte allen Beteiligten ins Auge fallen müssen. Just in diesem Moment benötigte unser Mandant eine Zwischenfinanzierung zur Überbrückung eines unerwartet großen Saisonlochs. Statt Geld zu geben, verlangte die Bank die Rückzahlung der zu viel ausgezahlten Mittel inklusive des Zinsschadens.

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