Generationenwechsel – zwei Fallbeispiele aus der Praxis

Generationenwechsel, Fall 1

Ein mittelständisches Unternehmen im süddeutschen Raum sucht Rat für einen Generationenwechsel. Die gesamte Situation wird zusammen mit der Hausbank besprochen und in Zusammenarbeit mit einem Notariat vorbereitet. Die jungen Leute haben auch schon Ideen, was man im Unternehmen verändern könnte, und es besteht Bedarf die finanzwirtschaftliche Wirkung des Unternehmens mittelfristig anzupassen.

Genau zu dieser Zeit wird durch ein Unglück das gesamte Betriebsgebäude mitsamt sämtlichen Maschinen durch einen Brand vernichtet. Es entstehen in wenigen Minuten des Brandes eine Vielzahl von Problemen:

a) Staatsanwaltschaftliche Ermittlungen beginnen mit Suche nach der Brandursache.
b) Die Versicherung versucht sich aus dem Schaden zu winden.
c) Es muss flux ein Wiederaufbau geplant werden.
d) In Zusammenwirken mit der Bank wird hierzu eine Finanzierung benötigt.
e) Die Beauftragung von Baufirmen und Beteiligten nimmt einen großen Rahmen ein.
f) Staatliche Zuschüsse können in Anspruch genommen werden: Wir begleiten von der Antragstellung bis zur Erstellung der Verwendungsnachweise.
g) Mit dem Wiederaufbau bietet sich die einmalige Chance einer juristischen Umstrukturierung der Gesellschaft, die dann Basis für das Ausgangproblem wird.
h) Mit Übergabe in die Hände der jungen Generation – kurz nach Fertigstellung des neuen Betriebs – werden Testaments- und Erbfolgethemen gelöst.


Generationenwechsel, Fall 2

10 Jahre nach der Übergabe an den Sohn steht das familiengeführte Hotel in der Mitte Deutschlands vor einem finanziellen Scherbenhaufen: Mit der Zahlung der Rentenvereinbarung an die Eltern, der Rückzahlung einst hoher Investitionsdarlehen und den üblichen Schwankungen im Geschäftsbetrieb signalisiert die örtliche Bank ein Ende der Finanzierungsbegleitung.

a) Der Kernpunkt liegt in einer unglücklich gefassten Übergabevereinbarung von Generation zu Generation: Während Geschwister ausgezahlt wurden, sollte der Jungunternehmer nicht nur alte Darlehensverpflichtungen abbezahlen, sondern auch aus einem nur kläglich laufenden Betrieb seine eigene Familie und die Rentner wirtschaftlich über Wasser halten. Während schon die Eltern kaum in der Lage waren, mehr zu zahlen als die Bank als Mindesttilgung erwartete, wurde ihm noch die Rente an die Eltern auferlegt.

b) Mit zu viel Enthusiasmus wurden Finanzierungsangelegenheiten mehr nach dem Wunsch der Hausbank als nach den wirtschaftlichen Notwendigkeiten des Betriebs geregelt. Neben falsch aufgebauten Tilgungsvereinbarungen kamen auch raumgreifende Sicherheitenvereinbarungen hinzu, die jegliche Bewegungsmöglichkeiten verhinderten.

c) Mit einem fehlenden Blick für die Möglichkeit, Altersvorsorge zu betreiben, wurde den Hoteliers ihr eigenes Haus zur Zwangshypothek. Sinnvolle Alternativen für einen Lebensgestaltung sind systematisch ausgeschlossen worden und fraßen sukzessive an der Unternehmerlust.

d) Kostspielige Beraterverträge, die der Bank ein permanentes Monitoring versprachen, knabberten permanent an der Kasse und am Willen des Unternehmerpaares, den Betrieb weiterzuentwickeln. Statt konstruktive Beratung der Hoteliers gab es nur eine dokumentarische Analyse vergangenem Kundenverhaltens.

Die Auflösung der Erbvereinbarung, auch unter Einbringung der Geschwister und der Eltern, eine Umfinanzierung der Altverbindlichkeiten und die Neuregelung der Begleitung durch Bank und Berater konnte dem Hotelier seine Kernprobleme lösen. Mit der Möglichkeit, sein Haus nun wieder selbst und neu zu gestalten, hat er auch das Potenzial erhalten, sein Leben inklusive einer möglichen wirtschaftlichen Sicht auf die Alterssituation zu definieren. Auf jeden Fall ist nun sichergestellt, dass die Fallen, in die er und seine Eltern getappt sind, ihm und seinen Kindern nicht mehr drohen.

 

Zurück zur Übersicht