Vertragswidrige Mittelverwendung öffentlicher Fördermittel

Im Rahmen einer Standortverlagerung hatte das ostdeutsche Unternehmen öffentliche Fördermittel erhalten. Entgegen der Prüfungen durch die begleitende Hausbank kam die nachträgliche Kontrolle durch den Rechnungshof schnell auf eine teilweise vertragswidrige Mittelverwendung. Eine Feststellung, die schon bei der Beantragung hätte allen Beteiligten ins Auge fallen müssen. Just in diesem Moment benötigte unser Mandant eine Zwischenfinanzierung zur Überbrückung eines unerwartet großen Saisonlochs. Statt Geld zu geben, verlangte die Bank die Rückzahlung der zu viel ausgezahlten Mittel inklusive des Zinsschadens.

a) Neben der Betrachtung des rein juristischen Vorgangs, der sich im Bank- und Vertragsrecht, aber evtl. auch Strafrecht abspielen konnte, wurde die Situation durch die wirtschaftliche Lage des Mandanten verschärft.

b) Eine von der Hausbank vorgeschlagene Sanierungsbegleitung hätte für den Mandanten eine unzumutbare Kostenbelastung und auch eine starke ressourcenfressende Einbindung bedeutet, die das Kerngeschäft zu stark belastet hätte.

c) Die Lösung über eine andere Finanzierungsmöglichkeit und die Streckung des Problems durch Aufrechterhaltung der Ausgangsfragen konnten dem Unternehmen ausreichend Luft verschaffen, das Saisontief zu verarbeiten. Mit der Vereinbarung neuer Finanzierungsquellen begann eine perspektivische Loslösung von der Hausbank, die sich hier nicht kooperativ zu ihrem Kunden zeigte.

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