Das Fahrverbot für alle kommt

Neben dem möglichen Dieselfahrverbot bedroht Autofahrer ab dem 1. Januar 2018 eine neue Art des Fahrverbots. Denn, wie der Bundestag am 22.06.2017 beschloss, wird das Fahrverbot als Nebenstrafe für alle Delikte demnächst kommen. Diese Entwicklung, die sich bereits seit dem Jahr 2016 absehen lässt, hat es in diesem Jahr durch die gesetzgeberischen Instanzen geschafft und muss nun nur noch vom Bundespräsidenten bestätigt werden.

§ 44 StGB als Rechtsgrundlage für die neue Nebenstrafe Fahrverbot

Der neubeschlossene §44 StGB macht es möglich, dass jemand wegen einer Straftat verurteilt wird und neben einer Geld oder Freiheitsstrafe auch mit bis zu 6 Monaten Fahrverbot belegt werden kann.

Sobald also jemand rechtswidrig gegen ein Gesetz verstößt, dieses schuldhaft und in vollem Bewusstsein tut, droht ihm das Fahrverbot. Sollte sich zum Beispiel ein Unternehmer gem. § 370 AO der Steuerhinterziehung strafbar gemacht haben, so wäre es möglich, dass dieser Unternehmer nicht nur mit einer Geldstrafe (inklusive Strafzinsen etc.) oder bis zu fünf Jahren Freiheitsentzug, sondern zusätzlich noch bis zu 6 Monaten Fahrverbot rechnen muss. Und dies scheint wahrscheinlicher als mancher glauben mag!

In einer Stellungnahme haben sich die Präsidenten und Präsidentinnen des OLG Düsseldorf offen für diese strafrechtliche Entwicklung gezeigt. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) sagte in einer Stellungnahme, dass es wohlhabende Straftäter gäbe, bei welchen die verhängenden Geldstrafen keine Wirkung zeigen würden. Es würden auch Strafgelder für Delikte verhängt, die nichts mit Finanzen zu tun hätten, heißt es aus steuerstrafrechtlichen Kreisen.

Es wird somit spannend, ob – und wenn ja in welchem nennenswerten Umfang – diese Gesetzesänderung nun in der steuerrechtlichen Praxis zur Anwendung kommt.

Zurück zur Übersicht